Dein neues Zuhause Kleines Tal. Grosse Natur.

Schön, dass Du da bist! Das Kleinwalsertal begeistert mit atemberaubender Natur, gelebter Tradition und einer starken Gemeinschaft. Damit Du Dich schnell zuhause fühlst, findest Du auf dieser Seite alle wichtigen Informationen rund ums Ankommen, Einleben und Mitgestalten im Tal. Viel Freude beim Entdecken – wir freuen uns, dass Du nun ein Teil unserer Talgemeinschaft bist!

Viele Fragen? Wir haben die Antwort! wICHTIGE iNFOS AUF EINEN bLICK

Ein Umzug bringt immer viele Fragen mit sich – ganz besonders, wenn man sich in einem neuen Land einlebt. Neue Umgebung und andere Abläufe: Da kann der Start schon mal herausfordernd sein.

Um Dir den Einstieg im Kleinwalsertal zu erleichtern, findest Du hier eine Übersicht über wichtige Anlaufstellen, erste Informationen und hilfreiche Tipps für die ersten Schritte vor Ort.

Natürlich kann diese Sammlung nicht alle individuellen Situationen abdecken – jeder Neuanfang ist anders. Aber sie soll Dir eine erste Orientierung bieten und dabei helfen, Dich schneller zurechtzufinden.

Anmeldung & Co. Ankunft

Wohnsitz anmelden

Nach österreichischem Meldegesetz muss jeder, der erstmals in Österreich eine Wohnung bezieht oder innerhalb Österreichs umzieht, sich selbst und alle minderjährigen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, beim zuständigen Meldeamt registrieren. Die Anmeldung (oder auch die Abmeldung des Wohnsitzes) muss innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Umzug bei der Meldebehörde erfolgen.

So geht’s:

Den Meldezettel und das Beiblatt findest Du auch auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.
Für die Anmeldung sende eine E-Mail mit diesen Dokumenten und einer Kopie Deines Reisepasses oder Personalausweis an das Meldeamt der Gemeinde Mittelberg.

Bitte beachte:

Ist der Aufenthalt in der Gemeinde Mittelberg länger als 3 Monate, ist der Antrag auf Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger*innen im Gemeindeamt zu stellen. Die Unterlagen für die Anmeldebescheinigung findest Du auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.

Adresse:

Meldeamt der Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
 A-6991 Riezlern

Ansprechpartner:

Florian Felder, flori.felder@gde-mittelberg.at, Tel. +43 (0)5517 5315-220
Erich Schuster, erich.schuster@gde-mittelberg.at, Tel. +43 (0)5517 5315-221

eINREISE, Aufenthalt & Arbeitsmarktzugang für EU- & EWR-Bürger*innen, sowie schweizer Staatsangehörigen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Personen, die neu ins Kleinwalsertal ziehen, können je nach individueller Situation stark variieren. Allgemeine Aussagen sind daher nur bedingt möglich – jede Situation bringt eigene Anforderungen mit sich.

Eine erste Anlaufstelle für Fragen zum rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich – insbesondere für EU-, EWR-Bürger*innen (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie Schweizer*innen – ist die Servicestelle WORK in AUSTRIA. Sie bietet kostenlose Beratung (Deutsch & Englisch) für internationale Fachkräfte und deren Familienangehörige – im staatlichen Auftrag und mit viel Erfahrung.

Hilfreiche erste Infos rund um unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, Anmeldebescheinigungen und Fristen gibt’s z. B. hier:

eINREISE, Aufenthalt & Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige

Jede Lebenssituation ist anders – das gilt auch für rechtliche Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Österreich. Weil die Anforderungen je nach Herkunftsland, persönlichem Hintergrund und Aufenthaltszweck stark variieren können, ist eine individuelle Beratung in jedem Fall empfehlenswert.

Eine hilfreiche Anlaufstelle ist WORK in AUSTRIA: Diese offizielle Servicestelle bietet kostenlose Informationen und Beratung für Fachkräfte und ihre Familien, die in Österreich leben und arbeiten möchten – unter anderem zu Themen wie Visum, Aufenthaltstitel oder Arbeitsmarktzugang.

Für einen ersten Überblick findest du hier weiterführende Informationen:

Wenn Du Angehörige*r eines EU-/EWR-Bürgers oder einer Schweizer Person bist, gelten unter Umständen besondere Regelungen.

Tipp: Informiere dich frühzeitig darüber, welche Nachweise später für eine Verlängerung deines Aufenthaltstitels nötig sein könnten – so behältst du alles im Blick.

Kontoeröffnung

Die Eröffnung eines Kontos bei einem österreichischen Bankinstitut ist für die monatlichen Überweisungen des Gehalts empfehlenswert. Die Eröffnung eines Bankkontos ist unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines Führerscheins oder eines Reisepasses jederzeit möglich.

Folgende Banken stehen im Kleinwalsertal zur Verfügung:

Sozialversicherung & E-Card

Arbeitnehmeende sind in Österreich automatisch sozialversichert. Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Pensionsversicherung und eine Arbeitslosenversicherung. Die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer und einer vorläufigen E-Card übernimmt in der Regel Dein anstellender Betrieb. Kinder und (nicht-berufstätige) Ehepartner*innen können mitversichert werden. Die E-Card ist der Nachweis für die Krankenversicherung. Du brauchst die E-Card z.B., wenn Du zum Arzt gehst. 

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Servicestelle Hirschegg, Dienstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Walserstraße 260, A-6992 Hirschegg
Tel.: +43 5 0766-195415, hirschegg@oegk.at

Bitte beachte:

Seit Anfang des Jahres 2020 müssen alle neu ausgegebenen oder ausgetauschten E-Cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild haben.
Weitere Infos dazu findest Du in vielen Sprachen auf www.chipkarte.at/foto.

Liegt ein Foto aus einem behördlichen Dokument vor (österr. Pass, Personalausweis, österr. Führerschein in Scheckkartenformat, Foto aus Dokument des Fremdenregisters) wird es automatisch für die E-Card verwendet. Liegt KEIN Foto vor und Du hast KEINE österr. Staatsbürgerschaft, übernimmt die Polizeiinspektion Kleinwalsertal die E-Card Fotoregistrierung.

Polizeiinspektion Kleinwalsertal
Walserstraße 226, A-6992 Hirschegg,
Mittwoch von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich unter:
Tel. 059133/85-7001, bfa-rd-v-ecard@bmi.gv.at

Folgende Dokumente musst Du mitbringen:

  • Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
  • Wenn vorhanden, die alte E-Card, sonst Deine österreichische Sozialversicherungsnummer
  • Gültiges Reisedokument im Original
Gemeinde Mittelberg

In Belangen wie beispielsweise diversen Anträgen, Bürgerkarte, Dokumenten wie Reisepass & Personalausweis und Verlustamt hilft Dir die Gemeinde Mittelberg gerne weiter.

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr 
Samstag und Sonntag: geschlossen

Kontakt:

Gemeinde Mittelberg
Walserstraße 52
A - 6991 Riezlern
Telefon: +43 55 17 53 150
Mail: verwaltung@gde-mittelberg.at

 

Alles rund um Deine Versicherung Gesundheitsversorgung

Ärztliche Versorgung

Eine Übersicht der Ärzte im Kleinwalsertal und Oberstdorf, sowie der Apotheke im Kleinwalsertal findest Du auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.

S2-Formular

Aktuell ist im Kleinwalsertal lediglich eine von vier vorgesehenen Kassenstellen für Allgemeinmediziner*innen besetzt. Um die medizinische Grundversorgung im Tal weiterhin sicherzustellen, haben die Österreichische Gesundheitskasse und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beschlossen, die grenzüberschreitende Regelung über das S2-Formular erneut zu erweitern.

Alle Info´s zum S2-Formular und dessen Beantragung findest Du auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.

Auto, Bürgerkarte, ... Mobilität

Auto

Wer mit dem Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist und sein Fahrzeug vom Ausland mit nach Österreich bringt, muss es innerhalb eines Monats nach Einreise ummelden.
Bei der Ummeldung unterstützt Dich ein Kfz-Versicherungsanbieter Deiner Wahl:

Führerschein

EWR-Führerscheine (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) werden in Österreich anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden.

Führerscheine aus Nicht-EWR Ländern müssen innerhalb von sechs Monaten auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.

Der ausländische Führerschein kann bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich umgeschrieben werden, beispielsweise in Bregenz:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstraße 41, A-6900 Bregenz
Telefon: +43 5574 4951-0
Mail: bhbregenz@vorarlberg.at


Weitere Infos findest Du beim digitalem Amt Österreich.

Prima-Card & Bürgerkarte

Mobilitätskarte
Gemeinsam mit dem Markt Oberstdorf hat die Gemeinde Mittelberg eine attraktive Lösung als Alternative zur Bürgerkarte geschaffen: Die Mobilitätskarte beinhaltet alle Buslinien im Kleinwalsertal sowie im Gemeindegebiet Oberstdorf (außer Bergsteigerlinie Nr. 8).

  • günstigerer Preis als das Jahrespaket
  • zudem gibt es ein Familienticket 2 Erwachsene & alle Kinder bzw. 1 Erwachsener & alle Kinder
  • Die Mobilitätskarte gibt es auch zum Saisonspreis (Sommer oder Winter).

PriMa-Card
Zudem gibt es die Möglichkeit, über den Betrieb eine PriMa-Card zu beziehen. Sie enthält die gleichen Leistungen wie die Bürgerkarte Kleinwalsertal.
Enthalten sind zusätzlich folgende Leistungen:

  • Alle Buslinien im Kleinwalsertal sowie im Gemeindegebiet Oberstdorf (ausgenommen Linie 8 - Bergsteigerlinie ins Trettachtal)
  • Bergbahnen Sommersaison 2023 (während der Betriebszeiten) Kanzelwand, Walmendingerhorn, Ifen, Fellhorn, Nebelhorn, Söllereck, Zaferna, Heuberg
  • Freibad Riezlern
  • Freibad Freibergsee
  • Moorbad Oberstdorf
  • Moorbad Reichenbach
  • Heimatmuseum Oberstdorf
  • Breitachklamm

Sprich am besten Deine Arbeitgebenden an, sie können die Karte für Dich beim Bürgerservice der Gemeinde Mittelberg bestellen. Manche Arbeitgebende beteiligen sich auch an den Kosten.

Die aktuellen Preise & weitere Infos findest Du auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.

Hilfreiche Info´s für Familien Familie & Soziales

Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld

In Österreich wird Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr (sofern ein Schul- oder Ausbildungsverhältnis besteht bis zum 24. Lebensjahr) ein monatlicher, finanzieller Zuschuss in Form der Familienbeihilfe gewährt. Eltern mit Anspruch auf Familienbeihilfe und gemeinsamen Hauptwohnsitz mit dem Kind sowie Lebensmittelpunkt in Österreich haben auch Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld.

Zuständig für die Familienbeihilfe:

Finanzamt Österreich
Dienststelle Vorarlberg
Brielgasse 19
A-6900 Bregenz
Telefon: +43 50 233 700
Terminvereinbarung erforderlich

Zuständig für Kinderbetreuungsgeld:

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Servicestelle Hirschegg
Walserstraße 260
A-6992 Hirschegg
Telefon: +43 50 7661 95415
Mail: hirschegg@oegk.at
Öffnungszeiten: Dienstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Unterstützung in sozialen Fragen & finanziellen Notsituationen

Das Sozialamt bearbeitet sämtliche Sozialangelegenheiten wie Mindestsicherung, Pensionen, Jugend und Familie, Pflegegelder sowie Wohnbeihilfen. Weitere Hauptaufgaben sind Kindergärten, Seniorenbetreuung und Wohnungsvergabe. Auch wenn Menschen unverschuldet in finanzielle Not geraten, bietet das Land Vorarlberg diverse finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an. 

Weitere Infos findest Du beim digitalem Amt Österreich.

  • Abteilung Gesundheit & Soziales der Gemeinde Mittelberg
    Walserstraße 52, A-6991 Riezlern
    Ansprechpartner: Konrad Pfeffer, konrad.pfeffer@gde-mittelberg.at, Tel. +43 5517 5315-222
    Ansprechpartner: Lisa Schuster, lisa.schuster@gde-mittelberg.at, Tel. +43 5517 5351-211
  • Ifs – Sozialarbeit Kleinwalsertal
    Walserstraße 260, A-6992 Hirschegg
    Professionelle und anonyme Beratung in allen Fragen seelischer und sozialer Gesundheit bietet das Institut für Sozialdienste (ifs)
    Ansprechpartner: Ulrike Müller, ulrike.mueller@ifs.at, +43 5517 300-90
    Webseite: www.ifs.at/gemeinwesenarbeit
Infos für Familien

Grundsätzlich unterscheidet man bei Kinderbetreuungsstätten je nach Alter die Kinderkrippe (bis zu drei Jahren) und den Kindergarten (Kinder von drei bis sechs Jahren). Der Besuch eines Kindergartens ist ein Jahr vor Schuleinschreibung verpflichtend.

Die Anmeldung für einen öffentlichen Kindergarten- und Schulplatzplatz erfolgt direkt über die jeweilige Einrichtung.

Infos für Jugendliche

Die Offene Jugendarbeit Kleinwalsertal ist ein Angebot der Gemeinde Mittelberg in Kooperation mit dem Institut für Sozialdienste (ifs).

  • Beratung- und Vermittlungsangebote (zu Themen wie: Familie, Freunde, Sucht, Schule, Lehrstelle, Liebe...)
  • Offener Jugendtreff (jeden Montag ab 16:00 Uhr im "Käfer" in Hirschegg, Mühleweg 3)
  • Freizeit- und Ferienangebote (Jugendprogramm, Kinderferienprogramm etc.)
  • Unterstützung/ Begleitung von autonomen Jugendvereinen/ Jugendgruppen (z.B. Jugendforum, Landjugend, Hello…Eventteam)
  • Begleitung/ Mitorganisation von Jugendveranstaltungen

Kontakt:

  • Offene Jugendarbeit Kleinwalsertal
    Walserstraße 260, A-6992 Hirschegg
    Telefon: +43 (0)664 889 10 100
    Ansprechpartner: Simone Rundel, simone.rundel@ifs.at

Der Jugendverein "Hello...Eventteam" für alle ab 14 Jahren organisiert u.a. Events und Projekte für Jugendliche. Mehr Info´s findest Du auf der Webseite.

Das Jugendforum "Käfer" im Mühleweg 3 in Hirschegg ist Treffpunkt für Jugendliche und Junggebliebene. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Veranstaltungen gibt es auf der Facebookseite.

Vereine

Sport, Musik & Kultur, Jugend & Soziales, Sicherheit – Das Kleinwalsertal hat ein buntes, vielseitiges Vereinsleben. Eine Übersicht aller Vereine und Ansprechpersonen findest Du auf der Webseite der Gemeinde Mittelberg.

Weitere wichtige Themen Sonstige Informationen

Hundehaltung

Wer mit Hund ins Kleinwalsertal zieht, sollte ein paar wichtige Punkte beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Hund muss bei der Gemeinde Mittelberg angemeldet werden. Dafür ist ein persönlicher Besuch im Gemeindeamt notwendig – idealerweise direkt nach dem Einzug.

Für die Anmeldung werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der Hundehaltung (z. B. Kaufvertrag oder Tierpass)
  • Bestätigung über die Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Hundeabgabe
  • Eventuell Nachweise über Schulungen (bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial)

Auch die Hundesteuer ist jährlich zu entrichten – die Höhe ist abhängig von Art und Anzahl der gehaltenen Hunde.

Zudem besteht im gesamten Gemeindegebiet Leinenpflicht, in vielen Fällen auch Maulkorbpflicht (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden).

Ausführliche Infos zu Anmeldung, Haltung, Vorschriften und Ansprechpartnern findest du auf der Website der Gemeinde Mittelberg.

Bitte beachte: Wenn Du mit Deinem Haustier ins Kleinwalsertal ziehen möchtest, solltest Du Dich vorab über die geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.

Haustiere

Bitte beachte: Wenn Du mit Deinem Haustier ins Kleinwalsertal ziehen möchtest, solltest Du Dich vorab über die geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.

orf-bEITRAG

Der ORF-Beitrag ist eine Gebühr, die von einem Großteil der österreichischen Haushalte verpflichtend zu bezahlen ist und der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) dient.

Grundsätzlich ist für jede in Österreich gelegene Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister eingetragen ist, der ORF-Beitrag für jeden Kalendermonat zu entrichten. Die Beitragspflicht im privaten Bereich beginnt am Ersten des Folgemonats, in dem der Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister angemeldet wurde und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hauptwohnsitz abgemeldet wurde.

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand beim Beitragsservice angemeldet, muss sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registrieren. Beitragsschuldner ist die im Zentralen Melderegister mit Hauptwohnsitz an der Adresse eingetragene volljährige Person. Die Befreiung von der Beitragspflicht ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag möglich.

Weitere und detailliertere Informationen findest Du auf der Webseite der OFR-Beitrags Service GmbH.

fEIERTAGE

Wie in ganz Österreich gelten auch im Kleinwalsertal eine Reihe gesetzlicher Feiertage, an denen die meisten Geschäfte geschlossen bleiben und öffentliche Einrichtungen nur eingeschränkt erreichbar sind.

Hier bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Termine im Kalenderjahr:

  • 1. Januar – Neujahr
  • 6. Januar – Heilige Drei Könige
  • 19. März – Josefitag (kein offizieller Feiertag, aber schulfrei im Kleinwalsertal)
  • Ostermontag – beweglich (meist im April)
  • 1. Mai – Staatsfeiertag
  • Christi Himmelfahrt – 40 Tage nach Ostersonntag
  • Pfingstmontag – 50 Tage nach Ostersonntag
  • Fronleichnam – 60 Tage nach Ostersonntag
  • 15. August – Mariä Himmelfahrt
  • 26. Oktober – Nationalfeiertag
  • 1. November – Allerheiligen
  • 8. Dezember – Mariä Empfängnis
  • 25. Dezember – Weihnachten (Christtag)
  • 26. Dezember – Stefanitag

Bitte beachte: Einige dieser Feiertage fallen jedes Jahr auf ein anderes Datum, da sie vom Ostertermin abhängen. Besonders rund um Ostern und Pfingsten kann es also zu abweichenden Öffnungszeiten kommen.

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